Gerade schaue ich so in die Wetter-App ab, da es beim Blick aus dem Fenster ordentlich windet und schon verflog die Hoffnung, dass die für Freitag gemeldeten -1°C vielleicht wärmer ausfallen als erwartet.
Aus den -1°C sind zwar 0°C geworden, dafür bleibt es länger kalt und am Sonntag sind sogar -2°C angekündigt.
Voller Freude hatte ich alle meine Pflanzen schon in die Freiheit entlassen, damit sie endlich austreiben und Früchte bilden. Das ist mir insgesamt zwar gelungen, allerdings ist Frost jetzt keine schöne Sache. Alles was aktuell frisch ausgetrieben ist, kann durch Frost schaden nehmen. Tagsüber sollen die Temperaturen zwar noch im milden Bereich sein, doch Regen und Wind senken auch für die Pflanzen die gefühlten Temperaturen deutlich.
Nun hoffen die Feigen und ich, dass das Wetter bald auf Frühsommer schaltet und bis dahin die Schäden gering sind oder ganz ausbleiben.
Es ist wichtig zu wissen, welchen Feigentyp man als Pflanze vor sich hat, damit es mit der Ernte auch wirklich funktioniert.
Welche Typen von Feigen gibt es?
Wir unterscheiden drei Feigentypen.
Smyrna-Typ
Adriatischer Typ
San-Pedro-Typ
Der „Smyrna-Typ“ (smirniaca)
Feigen des Smyrna-Typs zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf die Bestäubung durch die Feigenwespe angewiesen sind und damit verbunden mit dem Vorkommen männlicher Bocksfeigen. Feigen des Smyrna-Typs bilden bei uns keine Früchte aus.
Der „Adriatische Typ“ (hortensis)
Feigen des adriatischen Typs sind parthenokarp und bilden ohne Bestäubung Früchte aus. Aus diesem Grund sind es genau diese Feigensorten, die für uns interessant sind.
Der „San-Pedro-Typ“ (intermedia)
Feigen des San-Pedro-Typs bilden in der ersten Fruchtgeneration Früchte aus, die ohne Bestäubung essbar sind. Die zweite Generation erfordert jedoch eine Bestäubung. Dies bedeutet, dass Feigen dieses Typs effektiv bei uns nur eine Ernte liefern.
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„Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/90/EG und den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien gelten für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten neue Regeln. Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union ist seit 2017 die amtliche Eintragung in ein Sortenregister. In das Register können Sorten aufgenommen werden, wenn sie nach den Bestimmungen des Sortenschutzrechtes geschützt, amtlich zugelassen oder ‘allgemein bekannt‘ sind. Letzteres betrifft Sorten, die vor dem 30.09.2012 vermarktet wurden und für die eine amtliche oder amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Auch Sorten, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind oder für die ein Antrag auf Sortenschutz oder –zulassung anhängig ist, gelten als allgemein bekannt. Vermehrungsmaterial kann als zertifiziertes Material oder als Standardmaterial (sog. CAC-Material – Conformitas Agraria Communitatis) EU-weit vertrieben werden.“
Das bedeutet, dass folgende Sorten amtlich anerkannt sind.
„Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/90/EG und den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien gelten für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten neue Regeln. Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union ist seit 2017 die amtliche Eintragung in ein Sortenregister. In das Register können Sorten aufgenommen werden, wenn sie nach den Bestimmungen des Sortenschutzrechtes geschützt, amtlich zugelassen oder ‘allgemein bekannt‘ sind. Letzteres betrifft Sorten, die vor dem 30.09.2012 vermarktet wurden und für die eine amtliche oder amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Auch Sorten, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind oder für die ein Antrag auf Sortenschutz oder –zulassung anhängig ist, gelten als allgemein bekannt. Vermehrungsmaterial kann als zertifiziertes Material oder als Standardmaterial (sog. CAC-Material – Conformitas Agraria Communitatis) EU-weit vertrieben werden.“
Das bedeutet, dass folgende Sorten amtlich anerkannt sind.
„Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/90/EG und den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien gelten für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten neue Regeln. Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union ist seit 2017 die amtliche Eintragung in ein Sortenregister. In das Register können Sorten aufgenommen werden, wenn sie nach den Bestimmungen des Sortenschutzrechtes geschützt, amtlich zugelassen oder ‘allgemein bekannt‘ sind. Letzteres betrifft Sorten, die vor dem 30.09.2012 vermarktet wurden und für die eine amtliche oder amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Auch Sorten, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind oder für die ein Antrag auf Sortenschutz oder –zulassung anhängig ist, gelten als allgemein bekannt. Vermehrungsmaterial kann als zertifiziertes Material oder als Standardmaterial (sog. CAC-Material – Conformitas Agraria Communitatis) EU-weit vertrieben werden.“
Das bedeutet, dass folgende Sorten amtlich anerkannt sind.
„Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2008/90/EG und den dazu erlassenen Durchführungsrichtlinien gelten für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten neue Regeln. Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union ist seit 2017 die amtliche Eintragung in ein Sortenregister. In das Register können Sorten aufgenommen werden, wenn sie nach den Bestimmungen des Sortenschutzrechtes geschützt, amtlich zugelassen oder ‘allgemein bekannt‘ sind. Letzteres betrifft Sorten, die vor dem 30.09.2012 vermarktet wurden und für die eine amtliche oder amtlich anerkannte Beschreibung vorliegt. Auch Sorten, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind oder für die ein Antrag auf Sortenschutz oder –zulassung anhängig ist, gelten als allgemein bekannt. Vermehrungsmaterial kann als zertifiziertes Material oder als Standardmaterial (sog. CAC-Material – Conformitas Agraria Communitatis) EU-weit vertrieben werden.“
Das bedeutet, dass folgende Sorten amtlich anerkannt sind.
Bei einer steht z.B. Grise de Tarascon (siehe auch Violette Dauphine), bedeutet nach meiner Recherche sind zwei vermeindlich unterschiedliche Sorten ein und die selbe Feigenpflanze. Das Interessante dabei ist jedoch, dass die gelieferten Pflanzen sich überhaupt nicht ähneln.
Im Internet stellt man dann schnell fest wenn man die einzelnen Namen sucht, dass die gelieferten Bilder ebenfalls eine gleiche Sprache sprechen.
Inzwischen weiß ich woher die Feigen überwiegend stammen und muss schon sagen, dass es wirklich erstaunlich ist, dass hier tausende Pflanzen angebaut werden und einfach nur über schicke Bildetiketten und dem passenden Synonym das Sortiment gestreckt wird. Allerdings muss hier ergänzt werden, dass unabhängig von dieser Vorgehensweise, die Pflanzenqualität nicht schlecht sein muss.
Was lernen wir daraus? Zukünftig und vor Allem da ich mein Sortiment weiter ausbauen werde, komme ich selbst um eine Sortenprüfung nicht herum. Bedeutet, dass erst nachdem alle Sortentypischen Merkmale geprüft wurden, bekommt die Sorte als Sorte eine Freigabe.
Im Grunde ist es ja nicht falsch auch von einer guten Sorte mehrere Pflanzen zu haben. Oder auch von einer Feige ohne Namen die Pflanze im Garten zu haben, wenn sie interessante Eigenschaften hat. Es ist nur so, dass wenn man sich mit etwas intensiver auseinander setzt, dazu neigen wir Menschen, allem einen Namen/eine Zuordnung zu verpassen. Auch wenn der Name nicht ausschlaggebend ist wie die Feige schmeckt oder wie viele Früchte diese ausbildet.
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